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   BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98   

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BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98 (https://dejure.org/1998,4570)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1998 - XI R 19/98 (https://dejure.org/1998,4570)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1998 - XI R 19/98 (https://dejure.org/1998,4570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsfrist - Antrag - Eingang - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozeßbevollmächtigter - Postausgangsbuch - Beweismittel

  • Judicialis

    FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 56; ; FGO § 155; ; FGO § 56 Abs. 1; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 294 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 9 Abs 1, FGO § 120 Abs 1 S 1, FGO § 56, FGO § 79
    Betriebsausgabe; Frist; Glaubhaftmachung; Nachweis; Werbungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 658
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98
    Insbesondere ist darzulegen, wer den Schriftsatz zu welchem Zeitpunkt zur Post gegeben hat (vgl. BFH-Beschluß vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, m.w.N.), und wie im Büro des Prozeßbevollmächtigten eine Fristenkontrolle sichergestellt ist (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 813, m.w.N.).

    Diese Angaben sind durch die Vorlage präsenter Beweismittel --also solcher Beweismittel, aufgrund derer der Beweis sofort und unmittelbar erbracht werden kann (§ 155 FGO i.V.m. § 294 Abs. 2 ZPO; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Anm. 52)-- glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und in BFH/NV 1993, 616).

    Vielmehr hätte es insoweit der Vorlage eines präsenten Beweismittels, also einer detaillierten eidesstattlichen Versicherung der A, bedurft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; in BFH/NV 1997, 137, sowie BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und in BFH/NV 1990, 577).

  • BFH, 10.03.1994 - IX R 43/90

    Verfahrensfragen; Zum Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und Revision (§

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98
    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die fristgerechte Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks behauptet, so sind Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe des fristwahrenden Schriftstücks zur Post ergibt (vgl. BFH-Beschluß vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813).

    Insbesondere ist darzulegen, wer den Schriftsatz zu welchem Zeitpunkt zur Post gegeben hat (vgl. BFH-Beschluß vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616, m.w.N.), und wie im Büro des Prozeßbevollmächtigten eine Fristenkontrolle sichergestellt ist (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 813, m.w.N.).

  • BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98
    Das setzt in formeller Hinsicht voraus, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137).

    Vielmehr hätte es insoweit der Vorlage eines präsenten Beweismittels, also einer detaillierten eidesstattlichen Versicherung der A, bedurft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; in BFH/NV 1997, 137, sowie BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und in BFH/NV 1990, 577).

  • BFH, 13.07.1989 - VIII R 64/88

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Fristwahrung trotz entgegenstehendem

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98
    Diese Angaben sind durch die Vorlage präsenter Beweismittel --also solcher Beweismittel, aufgrund derer der Beweis sofort und unmittelbar erbracht werden kann (§ 155 FGO i.V.m. § 294 Abs. 2 ZPO; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Anm. 52)-- glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und in BFH/NV 1993, 616).

    Vielmehr hätte es insoweit der Vorlage eines präsenten Beweismittels, also einer detaillierten eidesstattlichen Versicherung der A, bedurft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; in BFH/NV 1997, 137, sowie BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und in BFH/NV 1990, 577).

  • BFH, 25.04.1988 - X R 90/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund verspäteter Einlegung der Revision

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98
    Vielmehr hätte es insoweit der Vorlage eines präsenten Beweismittels, also einer detaillierten eidesstattlichen Versicherung der A, bedurft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; in BFH/NV 1997, 137, sowie BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und in BFH/NV 1990, 577).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.11.1998 - XI B 167/97   

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https://dejure.org/1998,7044
BFH, 26.11.1998 - XI B 167/97 (https://dejure.org/1998,7044)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1998 - XI B 167/97 (https://dejure.org/1998,7044)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1998 - XI B 167/97 (https://dejure.org/1998,7044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 658
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.1997 - VIII B 72/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI B 167/97
    Es ist im einzelnen darzulegen, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882, m.N.).
  • BFH, 18.03.1998 - IX B 119/97
    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI B 167/97
    Die Behauptung, ein Urteil sei rechtsfehlerhaft, gibt der Rechtssache jedoch noch keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschluß vom 18. März 1998 IX B 119/97, BFH/NV 1998, 1114, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.02.1993 - V B 84/92
    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI B 167/97
    Falls der Kläger ein Abweichen der Vorentscheidung von dem von ihm zitierten BFH-Beschluß vom 25. Februar 1993 V B 84/92 (BFH/NV 1994, 422) rügen wollte, so hätte er abstrakte Rechtssätze des angefochtenen Urteils und der BFH-Entscheidung gegenüberstellen und darlegen müssen, daß sie sich widersprechen.
  • BFH, 27.05.2002 - III B 4/01

    Außergewöhnliche Belastung; Kinderbetreuungskosten nach der Geburt von Drillingen

    Damit wird die grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht ausreichend dargelegt i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. (z.B. BFH-Beschluss vom 26. November 1998 XI B 167/97, BFH/NV 1999, 658).
  • BFH, 05.12.2001 - VIII B 79/01

    Zulassungsgrund - Darlegungserfordernis - Rechtsmittelbegründung -

    Mit der bloßen Behauptung, das Urteil sei rechtsfehlerhaft, ist die grundsätzliche Bedeutung jedenfalls nicht dargelegt (BFH-Beschluss vom 26. November 1998 XI B 167/97, BFH/NV 1999, 658).
  • BFH, 07.02.2000 - VI B 254/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Diese ist jedoch in diesem Verfahren unbeachtlich (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612; vom 26. November 1998 XI B 167/97, BFH/NV 1999, 658; vom 19. August 1998 X B 111/97, BFH/NV 1999, 210; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 58, 62; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 87).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97   

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https://dejure.org/1998,8017
BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97 (https://dejure.org/1998,8017)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1998 - XI B 144/97 (https://dejure.org/1998,8017)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1998 - XI B 144/97 (https://dejure.org/1998,8017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.02.1995 - V B 62/94

    Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97
    Dem FG kann kein fehlerhaftes Verfahren vorgeworfen werden, wenn es so vorgegangen ist, wie es nach der von ihm angenommenen materiellen Rechtslage vorgehen mußte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1988 V R 150/83, BFH/NV 1989, 109; vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • BFH, 11.03.1988 - V R 150/83

    Zulässigkeit der Erhebung von Einwendungen gegen Umsatzsteuerfestsetzungen in

    Auszug aus BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97
    Dem FG kann kein fehlerhaftes Verfahren vorgeworfen werden, wenn es so vorgegangen ist, wie es nach der von ihm angenommenen materiellen Rechtslage vorgehen mußte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1988 V R 150/83, BFH/NV 1989, 109; vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98

    Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Im Übrigen ist das Vorliegen eines Verfahrensmangels, soweit die verfahrensmäßige Handhabung von einem bestimmten materiell-rechtlichen Standpunkt abhängt, nach der Auffassung zu beurteilen, die das FG zugrunde gelegt hat (BFH-Beschluss vom 26. November 1998 XI B 144/97, BFH/NV 1999, 658).
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